Häufig gestellte Fragen

FAQ Schatzungswesen

  • Wie kann ich mich am einfachsten zum Thema Landwerte informieren?

    Ein Erklär-Video mit interessanten Informationen zu den Landwertberechnungen finden Sie unter www.steuern.lu.ch/schatzungswesen oder Sie rufen das Erklär-Video mittels QR-Code Landwerte ab.

  • Wie kann ich den Landwert gemäss Schatzungsanzeige überprüfen?
    Die Landwerte pro Grundstück entnehmen Sie der öffentlichen Landwertkarte. Sie finden Ihr Grundstück mittels Eingabe der Grundstücknummer, der Adresse oder durch Navigation direkt in der Webkarte. Für Stockwerkeinheiten ist die Adresse oder die Stammgrundstücknummer einzugeben. Jede Gemeinde wurde in zwei bis maximal zehn Landwertzonen eingeteilt. Den für Sie zutreffenden Landwert können Sie auf der Landwertkarte einsehen: www.geo.lu.ch/map/landwerte
  • Warum kann es in der Schatzung Zu- oder Abschläge geben zum Landwert gemäss Webkarte?
    Zu- und Abschläge können sich je nach Nutzung des Grundstückes ergeben. So gibt es beispielsweise Landwertzuschläge häufig bei Wohnungen im Stockwerkeigentum und bei Reiheneinfamilienhäusern. Landwertabschläge gibt es beispielsweise bei Grundstücken mit einer Mehrfläche, welche nicht abgetrennt oder überbaut werden kann. Die Erläuterung der Berechnung der Zu- und Abschläge mit Berechnungsbeispielen finden Sie in den Weisungen unter www.steuerbuch.lu.ch/index/band_4
  • Wer legt die Landwertzonen fest?
    Mit der neuen Schatzungsmethode werden die Landwerte durch eine unabhängige und neutrale Firma berechnet. Für das Projekt LuVal hat der Kanton Luzern die renommierte Zürcher Firma Wüest Partner AG beauftragt. Solche errechneten Landwerte werden beispielsweise auch im Kanton Zürich oder von Banken wie der LUKB verwendet.
  • Verwenden noch andere Benutzer solche errechneten Landwerte oder nur der Kanton Luzern?
    Die von Kanton Luzern für die Ermittlung der Landwerte verwendete Methode wird auch von anderen Kantonen (z.B. Kanton Zürich) sowie von Banken (z.B. Luzerner Kantonalbank) eingesetzt.
  • Wie wurden die Landwerte im Allgemeinen ermittelt?
    Für das Projekt LuVal hat der Kanton Luzern die renommierte Zürcher Firma Wüest Partner AG beauftragt, die Landwerte und die verschiedenen Landwertzonen für sämtliche Grundstücke in den Bauzonen und Nichtbauzonen für den ganzen Kanton zu ermitteln. Wüest Partner hat mittels einem speziellen statistischem Bewertungsmodell (Vergleichswertmethode) für Wohneigentum die Landwerte für den ganzen Kanton Luzern berechnet und zwar basierend auf tatsächlichen Handänderungen. Wüest Partner stützt sich bei der Festlegung der Landwerte auf diese breit abgestützte und vielfach erprobte Bewertungsmethode und die eigenen Erfahrungen aus der langjährigen Bewertungspraxis. Banken wie die LUKB oder auch der Kanton Zürich arbeiten ebenfalls mit solch errechneten Landwerten.
  • Welche Kriterien werden für die Zuordnung eines Grundstücks zu einer bestimmten Landwertzone berücksichtigt?

    Für die Bewertung der einzelnen Grundstücke fliessen zahlreiche Faktoren in die Kalkulation ein. Dazu gehören beispielsweise:

    Die Lage oder Standortqualitäten eines Grundstückes resultieren folglich aus der «Summe» all dieser sich überlagernden Faktoren. Jeder Standort (Grundstück) kann damit einer Landwertzone zugewiesen werden.

  • Wie wird der Landwert für ein einzelnes Grundstück festgelegt?
    Für die Bewertung der einzelnen Grundstücke fliessen zahlreiche Faktoren in die Kalkulation ein. Die Lage oder Standortqualitäten eines Grundstückes resultieren folglich aus der «Summe» all dieser sich überlagernden Faktoren. Jeder Standort (jedes Grundstück) kann damit einer Landwertzone zugewiesen werden.
  • Warum kann es bei Nachbargrundstücken Unterschiede geben?

    Die Anwendung von rein objektiven Beurteilungskriterien führen dazu, dass es in Gemeinden und auch in Quartieren für den neutralen Betrachter manchmal zu einer «unlogischen» Zuteilung von Grundstücken in die verschiedenen Landwertzonen kommt. So kann beispielsweise im gleichen Quartier ein Nachbargrundstück A eine Zuteilung in eine andere Landwertzone gegenüber einem Nachbargrundstück B haben. Subjektiv betrachtet würde man annehmen, dass beide Nachbargrundstücke A und B denselben Landwert aufweisen müssen. Wenn aber bei der Modellberechnung einer oder mehrere der zahlreichen Faktoren zugunsten des einen Grundstücks und einer oder mehrere andere Faktoren zu Ungunsten des anderen Grundstücks eingeflossen sind, kann dies dazu führen, dass zwei benachbarte Grundstücke nicht in der gleichen Landwertzone eingeteilt wurden. Es ist also die Summe aller Faktoren, welche zur Zuteilung eines Grundstückes in eine bestimmte Landwertzone führt. Folgende Beispiele zur Illustration:

    Beispiel 1: Zuteilung in zwei verschiedene Landwertzonen innerhalb eines Quartiers

    Der Wechsel zwischen den beiden Landwertzonen verläuft schräg durch den Hang und lässt sich in der unterschiedlichen Exposition begründen. In der Landwertzone 1 ist diese Südost, in der Landwertzone 2 etwas privilegierter und zwar genau Süd. Auch ist in den oberen Parzellen die Hangneigung weniger ausgeprägt. Zusätzlich spielen auch die Distanzen zum Zentrum eine Rolle (z.B. zu Kindergarten, Schule, öffentliche Verkehrsmittel etc.).

    Beispiel 2: Zuteilung eines Einzelobjekts in eine andere Landwertzone

    Die vorbeiführende Hauptstrasse ist eine relevante Lärmquelle für die Parzellen der ersten Bautiefe, die somit in der Landwertzone 3 eingeteilt sind. Unmittelbar an der Kreuzung ist die Lärmbelastung (Lärmklasse D) noch etwas höher, was in der Landwertzone 4 resultiert. Für den Lärm wird das flächendeckende Modell «sonBase» des Bundesamtes für Umwelt genutzt, welches die Lärmbelastung durch den Strassenverkehr während der Tageszeit (6-22 Uhr) errechnet.

    Beispiel 3: Einfamilienhaus mit unterschiedlicher Zuordnung zu Landwertzone

    Hier handelt es sich um einen Grenzfall, bei dem minimalste Faktoren anders sind und somit diese Parzelle gerade in die andere Landwertzone kippt. Solche Fälle können bei einem formelmässig-schematischen Ansatz vereinzelt vorkommen. Sie sind aber selten. Gründe für eine solche Zuordnung könnten beispielsweise sein: grössere Distanz zu Lärmemissionen etc.

    Beispiel 4: Reihenhaussiedlung mit unterschiedlicher Zuordnung zu Landwertzone

    Ähnliche Situation wie bei Beispiel 3. Auch hier handelt es sich um einen Grenzfall, bei dem minimalste Faktoren anders sind und somit der eine Teil der Überbauung gerade in die andere Landwertzone kippt. Gründe für eine solche Zuordnung könnten beispielsweise sein: kürzere Distanz zu Bushaltestelle oder Einkaufsmöglichkeiten, leicht bessere Exposition (bessere Besonnung) etc.

Dienststelle Steuern

Immobilienbewertung

Buobenmatt 1, Postfach 3464

6002 Luzern

Standort E-Mail

 

Telefon +41 41 228 57 50

Telefonische Servicezeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen