Fristerstreckungsgesuche

Für die Erfassung einer Fristerstreckung für juristische Personen bis 11 Monate ab Abschlussdatum benötigen Sie die PersID gemäss Aufdruck auf der Ihnen zugestellten Steuererklärung.


Fristerstreckungen für Steuererklärungen, für welche die 2. Mahnung bereits versandt worden ist, können nicht über Internet beantragt werden.

Fristerstreckungen über den 31. Dezember können nicht über Internet beantragt werden.

In diesen Fällen können Sie ein schriftlich begründetes Gesuche mit E-Mail frist.dst@lu.ch oder in Briefform bei der Dienststelle Steuern, Dienste, Buobenmatt 1, Postfach 3464, 6002 Luzern, einreichen, wobei Fristerstreckungen über diese Maximalfristen nur gewährt werden, wenn erhebliche Gründe vorliegen.

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen